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Definition, Eigenschaften und Aufbau von Plattformen im Smart City Kontext


Gliederung


1        Plattformbegriff

Als Plattformen bezeichnet man Geschäftsmodelle, die sich auf die Verknüpfung von Marktakteuren, im Weiteren auch Beteiligte genannt, spezialisieren. Plattformen bringen damit Nachfrage und Angebot so zusammen, dass diese interagieren können.

Traditionellen Geschäftsmodelle hingegen konzentrieren sich auf das Management von Wertschöpfungsketten. Die traditionellen Wertschöpfungsketten sind in den Plattformmodellen i.d.R. außerhalb der Plattformen angesiedelt. Sie kommen dann zum Tragen, wenn Angebot und Nachfrage zusammengefunden haben und der eigentliche Service erbracht oder das Produkt erstellt wird.


Der Prozessablauf zur Verknüpfung von Angebot und Nachfrage kann ebenfalls eine Wertschöpfungskette betrachtet werden. Diese ist jedoch nicht mit den traditionellen Wertschöpfungsketten zur Erbringung von Dienstleistungen oder Erstellung von Produkten gleichzusetzen.


Plattformen können bisher voneinander abgegrenzte Segmente von Angebot und Nachfrage oder auch gar nicht miteinander in Verbindung stehende Systeme verbinden.


Die Interaktion von Anbietern und Nachfragern kann über offene oder geschlossene Plattformen erfolgen. Offene Plattformen sind durch eine Systemumgebung gekennzeichnet, die Interoperabilität, Portabilität und Erweiterbarkeit durch offene Schnittstellen und Spezifikationen sichert. (https://de.wikipedia.org/wiki/Offenes_System) Sie werden durch eine Vielzahl von Beteiligten, deren Interessen ausgewogen berücksichtigt werden, verwaltet. Geschlossene Plattformen hingegen arbeiten mit geschlossenen Schnittstellen und Spezifikationen, sind wenig oder nicht interoperabel, haben keine oder eine stark eingeschränkte Datenportabilität. Einige wenige Beteiligte verwalten die Plattform maßgeblich im eigenen Interesse. Interessen der anderen Beteiligten kommen nur dann zum Tragen, wenn es den Eigeninteressen der Plattformbetreiber zuträglich ist. Einige wenige Beteiligte entscheiden über die Erweiterung oder Einschränkung von Plattformangeboten. Offene und geschlossen Plattformen können als Mischform betrieben werden.



Beispiel: eventuell Smartcity Beispiel nehmen


Plattform zum Verkauf von Immobilien


Nachfrage: Potentielle Käufer/ Mieter von Immobilien

Angebot: Verkäufer/ Vermieter von Immobilien


Die Plattform bietet ein System, auf dem Anbieter ihre Immobilien einstellen können. Potentielle Käufer/ Mieter können ihre Nachfrage (Ort, Art der Immobilie, Preisegrenzen, ...) eingeben. Die Plattform zeigt dem Nachfrager passende Angebote an. Sofern dieser sich für ein Angebot entscheidet, werden Anbieter und Nachfrager zusammengeführt und kommen direkt miteinander in Kontakt.


Die traditionelle Wertschöpfungskette ist dann der Kauf/ Vermietung der Immobilie durch den Nachfrager ausgerichtet und wird außerhalb der Plattform erbracht.


Auf der Plattform können weitere Angebote rund um die Immobilie eingestellt werden, beispielsweise Finanzierungs-, Bauträger-, Handwerker, Umzugsangebote. Diese können ebenfalls mit Mietern/ Käufern als Nachfragern zusammengebracht werden.

2        Eigenschaften von Plattformen

Plattformen:


  • definieren Regeln für das Zusammenwirken der Beteiligten wie zu Workflows, Entscheidungsfindung und genutzten Standards


  • bestimmen wie hoch die Hürden für Anbieter und Nachfrager zur Teilnahme an der Vermittlung sind


  • geben den Beteiligten Sicherheit bezüglich der Abwicklung von Transaktionen indem sie beispielsweise
    • Abwicklung von Gewährleistungsfällen regeln
    • als vertrauenswürdige Instanz/ Treuhänder beipsielseise bei Bezahlvorgängen auftreten
    • das Vertrauen von Nachfragern in die Plattform auf neue, den Nachfragern bisher unbekannten Anbieter, übertragen. Ohne die Plattform würden Nachfrager nicht bei diesen Anbietern kaufen.
    • Das Vertrauen von Anbietern in die Plattform auf bisher unbekannte Nachfrager übertragen. Ohne die Plattform würden Anbieter diesen Nachfragern nichts verkaufen.

  • können für Anbieter und Nachfrager internationale Märkte erschließen

  • können aus der Kombination und Auswertung von bisher nicht bekannten oder kombinierbaren Daten neues Wissen generieren und daraus neue Services aufbauen oder bestehende Services optimieren

  • können den Wettbewerb zwischen Anbietern und Nachfragern steuern

  • können im Wettbewerb zu anderen Plattformen stehen

  • können durch die vorhandenen Anbieter und Nachfrager eine Sogwirkung auf neue Beteiligte ausüben

3        Beteiligte

3.1       Plattformbetreiber

Als Plattformbetreiber wird die juristische Person bezeichnet, die die Ressourcen zur Zusammenführung von Angebot und Nachfrage bereitstellt bzw. in dessen Auftrag sie bereitgestellt werden. Dazu gehören beispielsweise

  • der Workflow zur Zusammenführung von Angebot und Nachfrage
  • Softwareanwendungen zur Umsetzung des Workflow
  • dazu benötigte Hardware

3.2       Nachfrager

Nachfrager sind juristische oder natürliche Personen, die sich auf der Plattform als Nachfrager identifizieren. Die Identifikation kann in verschiedenen Stufen von anonym bis hin zu eineindeutig identifizierten Person mit verschiedenen Eigenschaften erfolgen. Nachfrager geben direkt oder indirekt Informationen dazu an, welche Produkte oder Services sie suchen.

3.3       Anbieter

Anbieter sind juristische oder natürliche Personen, die sich auf der Plattform als Nachfrager identifizieren. Die Identifikation kann in verschiedenen Stufen von anonym bis hin zu eineindeutig identifizierten Person mit verschiedenen Eigenschaften erfolgen. Anbieter geben Informationen dazu an, welche Produkte oder Services sie anbieten.


Im Kontext von Smart City Konzepten kommen als Nachfrager und/ oder Anbieter in Betracht:


  • Bürger als Einwohner
  • Bürger als Arbeitnehmer/ Beschäftigte/ Angestellte
  • Bürger als Unternehmer
  • Juristische Personen
  • Kommunen


Die Beteiligten können

  • Nutzer der Leistungen als Anbieter oder Nachfrager,
  • Miteigentümer und somit Träger der Willensbildung und Kontrolle,
  • sowie Kapitalgeber der Plattform sein.


Sofern Beteiligte in unterschiedlichen Zusammenhängen sowohl die Rolle als Anbieter als auch als Nachfrager einnehmen, wird diese Doppelrolle teilweise auch als Prosument bezeichnet.

4        Standards

Smart City Konzepte sind stark technologiegetrieben. Bei der Implementierung ist darauf zu achten, dass Hersteller Betreiber entsprechender Plattformen offene Standards einsetzen.

4.1       Offene Standards

Offene Standards sind nach der Genfer Erklärung 2008 Formate oder Protokolle, die

  1. von der Öffentlichkeit vollinhaltlich geprüft und verwendet werden können;
  2. ohne jegliche Komponenten oder Erweiterungen sind, die von Formaten oder Protokollen abhängen, die selbst nicht der Definition eines Offenen Standards entsprechen;
  3. frei von rechtlichen Klauseln oder technischen Einschränkungen sind, die ihre Verwendung von jeglicher Seite oder mit jeglichem Geschäftsmodell behindern;
  4. unabhängig von einem einzelnen Anbieter koordiniert und weiterentwickelt werden, in einem Prozess, der einer gleichberechtigten Teilnahme von Wettbewerbern und Dritten offen steht;
  5. in verschiedenen vollständigen Implementierungen von verschiedenen Anbietern oder als vollständige Implementierung gleichermaßen für alle Beteiligten verfügbar sind.

https://fsfe.org/activities/os/def.de.html


4.2       Geschlossene Standards

Geschlossene Standards sind demnach Formate oder Protokolle, die

  1. nicht von der Öffentlichkeit vollinhaltlich geprüft und verwendet werden können;
  1. Komponenten oder Erweiterungen besitzen, die von Formaten oder Protokollen abhängen, die nicht der Definition eines Offenen Standards entsprechen;
  2. mit rechtlichen Klauseln oder technischen Einschränkungen belegt, die ihre Verwendung von jeglicher Seite oder mit jeglichem Geschäftsmodell behindern;
  3. von (einem) einzelnen Anbieter koordiniert und weiterentwickelt werden, in einem Prozess, der die Teilnahme von Wettbewerbern und Dritten ausschließt;
  4. deren vollständige Implementierungen nur bei einem oder wenigen Anbietern zu finden oder als vollständige Implementierung nicht für alle Beteiligten verfügbar sind.

4.3       open data Prinzip für Smart City Daten

Smart City Konzepte basieren oft auf Daten. Besonders im Smart City Kontext kommen oft öffentliche Gelder für Infrastruktur zum Einsatz, die die Generierung der Daten erst ermöglicht. Grundsätzlich sollen diese Daten deshalb nach dem open data Prinzip verfügbar sein. Offen sind Datenbestände, die im Interesse der Allgemeinheit der Gesellschaft ohne jedwede Einschränkung zur freien Nutzung, zur Weiterverbreitung und zur freien Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Daten den regionalen Stakeholder, also Unternehmen, Einrichtungen und Bürgern gehören oder für sie zugänglich sein müssen. Der Verlust des Zugangs zu Daten im Smart City Kontext führt besonders für die regionalen Stakeholder zu erheblichen Machtverschiebungen zugunsten von Technologie-Plattformen als Herr der Daten. Wertschöpfung fließt dann aus Regionen ab, die Wettbewerbsfähigkeit sinkt, Selbstbestimmung zu sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Themen wird aufgegeben.

5        Rechtsformen & Werte/ Regeln

Die Rechtsform ist der durch Gesetze zwingend vorgeschriebene, rechtliche Rahmen von Gesellschaften, mit dem einige gesetzlich vorgegebene Strukturmerkmale verbunden sind und mit dem Gesellschaften am Wirtschaftsleben teilnehmen. Die Rechtsform determiniert, nach welchem Wertesystem und Regeln die Plattformen arbeiten. So werden Regeln dahingehend festgelegt,


  • wie die Beteiligten bezogen auf Vertraulichkeit, sachgemäßen Umgang, Eigentumsrechte an eingebrachten Daten, Wissen und anderen Ressourcen unterstützt werden
  • wie effiziente Transaktionen ermöglicht werden, indem geeignete Softwareanwendungen und geeignetes Know How bereitgestellt werden
  • wie die Beteiligten am Wert der eingebrachten Ressourcen partizipieren können
  • welche Instrumente und Regelsysteme bereitgestelt werden, mit deren Hilfe die Beteiligten ihr Selbstbestimmungsrecht um- und durchsetzen können
  • wie die Interessen der Beteiligten untereinander ausgeglichen und gegenüber Dritten geschützt und durchgesetzt werden können
  • ob offene oder geschlossene Standards als Basis für effiziente Transaktionsabwicklung entwickelt werdeb
  • welche Eintrittsschwellen für die Beteiligten bestehen und inwiefern diese diskriminierungsfrei sind.



Plattformstrategien können Lösungen für die Herausforderungen in der Logistik sein. Als Plattformen bezeichnet man hierbei Geschäftsmodelle, die sich nicht auf das Management einer Wertschöpfungskette, sondern auf die Verknüpfung von Marktakteuren spezialisieren. Plattformen bringen Nachfrage und Angebot so zusammen, dass diese frei interagieren können. Im Kapitel "Plattformstrategien für die Logistik" sind Informationen zu möglichen Strategien bei der Umsetzung solcher Plattformstrategien zusammengestellt. 

Inhalt:

Ein „Weiter so“ reicht nicht! - Herausforderungen

Föderative Logistikplattformen - Definition, Regelwerk, Rollen




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