Walter Trezek - Ecommerce Europe | Florian Seikel - Händlerbund | Johannes Drijkoningen - Händlerbund
Inhalt:
Table of Contents |
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Verzerrter Wettbewerb durch Warenbriefe mit geringem Wert
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Änderung der Rahmenbedingungen des E-Commerce in Europa
Legislative Maßnahmen
- Zollkodex der Union: Überarbeitung von Zollanmeldungen und der notwendigen Daten, um IT-Systeme entsprechend zu nutzen; „fortgeschrittene elektronische Datenübermittlung (EAD)“ für „Express Mail Services (EMS) “, Pakete und Warensendungen („small packets“) in der EU bzw. dem EWR sind verpflichtend
- EU E-Commerce-Paket, Dezember 2017:
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- „Schnittstellen für grenzüberschreitende Pakete“ (europäische Norm: CEN/TS1703) ermöglicht es den Paketzustellern und -versendern, ein „harmonisiertes Etikett“ zu nutzen, um für die Identifizierung ihrer Zustellprozesse, sowohl die Barcodes der Zusteller, als auch die Sendungsidentifikationskodierungen der Absender zu verwenden, die den Zugang zu Informationen über Inhalt der Warensendungen ermöglichen (damit die Steuer- bzw. Zollbehörden strukturierte Daten erhalten können [summarische Eingangsanmeldung und Steuer-/Zollerklärungen] und die Verbraucher mit den von ihnen ausgewählten Herstellern und Online-Händlern interagieren können)
Risiken für den Online-Handel
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- Effizienz- und Lieferrisiken
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[3] Passend für Briefkästen gemäß DIN EN 13724: Postalische Dienstleistungen – Einwurföffnungen von Hausbriefkästen – Anforderungen und Prüfungen
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